karl-goepfert-logo

Kontakt

Karl Göpfert GmbH

Unterauerweg 13, 83512 Wasserburg 08071 7081 08071 40254 info@karl-goepfert.com

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
07.30 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr

Freitag
07.30 – 12.00 Uhr

Nach oben
Image Alt

Förderung für Ihre neue Heizung – Wärmepumpe / Biomasseheizung

Jetzt noch beantragen!

Förderung für
Ihre neue Heizung

Schluss mit dem Förderdschungel!
Wir helfen Ihnen und stellen für Sie den Antrag für die
BEG-Förderung!

Tauschen Sie jetzt Ihre alte Heizung gegen eine neue, moderne und klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe, Biomasse-Heizung, Anschluss ans Wärmenetz) und sichern Sie sich bis zu 30.000 € Förderung.

Jetzt Termin vereinbaren!

    *Pflichtfeld

    karl-goepfert-biomasse-hackschnitzel-pellets-heizen-mit-holzpellets-02
    Bis zu 30.000 €

    BEG-Förderung für Ihre neue Wärmepumpe oder Biomasseheizung

    Der Staat unterstützt den Austausch alter Heizungen im Bestandsgebäude mit attraktiven Zuschüssen. Gefördert werden u. a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüsse ans Wärmenetz – mit einer möglichen Förderquote von bis zu 70 % der Kosten.

    Wichtig: Die Förderung gilt nur für Bestand, nicht für Neubau, und nur beim Tausch alt gegen neu.

    Gefördert wird der Austausch oder Einbau einer klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe, Biomasse-Heizung, Anschluss an Wärmenetz) im Bestand.

    Für Privatpersonen im Wohngebäude gilt: Bis zu 30.000 € förderfähige Investitionskosten für die erste Wohneinheit. 

    Der Grundförder­satz beträgt etwa 30 % der förderfähigen Kosten. 

    Es gibt Bonusse, z. B.:

    Effizienzbonus (+5 %) für Wärmepumpen mit bestimmten Kriterien (z. B. Erdreich, Wasser, natürliche Kältemittel)

    Klima­geschwindigkeits­bonus (+20 %) wenn alte Heizungen frühzeitig ersetzt werden (für selbstgenutzte Immobilien)

    Einkommens­bonus (+30 %) bei geringem zu versteuerndem Haushaltseinkommen (z. B. unter 40.000 €) für selbstgenutztes Eigentum

    Die maximale Förderquote liegt bei bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (Grundeinstieg + Boni) 

    Wichtig vor Antragstellung: Vertrag mit Fachunternehmen abschließen (Liefer- oder Leistungs­vertrag) und Antrag stellen vor Beginn der Maßnahme. Nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.

    Antragsstellung bei der KfW Bankengruppe (für Heizungsförderung) bzw. bei Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für andere Einzelmaßnahmen. 

    Förderung
    Förderung
    Persönlich & individuell

    Haben Sie Fragen zur Förderung, Einbau & Montage?
    Gerne beraten wir Sie individuell und umfassend!

    Ihre Ansprechpartner

    Wir helfen Ihnen bei der Förderung!

    karl-goepfert-ansprechpartner-juergen-schleehuber
    Installateur & Heizungsbaumeister – Beratung, Planung & Ausführung

    Jürgen Schleehuber

    Geschäftsführung

    karl-goepfert-ansprechpartner-team-buero
    Karl Göpfert GmbH – Beratung, Planung & Ausführung

    Wir beraten Sie gerne

    Büro & Verwaltung

    Gerne beraten wir Sie

    Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per Mail oder über unser Kontaktformular. 

    Karl Göpfert GmbH
    Öffnungszeiten

    Montag – Donnerstag
    07.30 – 12.00 Uhr
 & 13.00 – 17.00 Uhr
    Freitag
    07.30 – 12.00 Uhr

    Termin vereinbaren